AGB

AGB Fewo Agentur

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FEWO Agentur - Hohwacht / Stand 01.04.2020

 

Sehr geehrter Feriengast und Kunde,

auch bei der Vermittlung/Reservierung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses bilden rechtliche Bestimmungen die Grundlage eines durch Buchung entstehenden Vertragsverhältnisses zwischen dem jeweiligen Eigentümer/der Eigentümergemeinschaft /Vermieter, in deren Auftrag die vermittelnde Agentur handelt, und Ihnen als Feriengast. Wir bitten Sie daher, die nachstehenden Vermittlungsbedingungen zu beachten, die im Falle eines Buchungsauftrages Inhalt eines Vertrages zwischen Ihnen und dem jeweiligen Wohnungseigentümer, in dessen Namen und mit dessen Vollmacht die FEWO Agentur – Hohwacht . (Inh. Angela Hasenberg – Wegner / Am Buchholz 24a / 24321 Hohwacht) Ferienobjekte anbietet, werden.

 

  1. Generelles: Stellung und Leistungen von FEWO Agentur / Anzuwendende Rechtsvorschriften

 

1.1. FEWO Agentur bietet die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen zwischen den Eigentümern der angebotenen Ferienobjekte (Ferienwohnungen und/oder – Häuser) auf der einen Seite und dem Gast und/oder Kunden auf der anderen Seite, an. FEWO Agentur hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers für das Zustandekommen von gemischten Verträgen (Mietvertrag / Dienstvertrag) für die Dauer einer in den jeweiligen Verträgen genau bestimmten Zeit zur Nutzung der Objekte ausschließlich zu Zwecken einer Ferienunterkunft. Soweit bei den Buchungen oder in den nachfolgenden Bestimmungen Regelungen zu Ihrem Aufenthalt in den Ferienobjekten und diesbezügliche Rechte und Pflichten enthalten sind, werden diese Vereinbarungen durch FEWO Agentur als Vertreter im Namen und in Vollmacht des jeweiligen Eigentümers bzw. Vermieters getroffen.

 

1.2. Die Rechte und Pflichten von FEWO Agentur für diese Vermittlungsleistungen ergeben sich aus den hier vorliegenden AGB, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, sowie weiterhin ergänzend aus den §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).

 

1.3. Für den Gast/Kunden ergeben sich aus den über FEWO Agentur vermittelten Geschäften vertragliche Rechte und Pflichten ausschließlich gegenüber den Eigentümern/Vermietern als Vertragspartnern nach diesen AGB, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen des Miet- / Dienstvertrags- und sonstigen Rechts (ausgenommen hiervon sind freigestellte Leistungen, wie z.B. der Wäscheservice oder Radverleih – vgl. hierzu auch 1.5.). Außerhalb des gerichtlichen Bereichs sind die Eigentümer/Vermieter dabei generell durch FEWO Agentur vertreten. Sämtliche gerichtliche Ansprüche sind ausschließlich zwischen dem Gast/Kunden und den jeweiligen Eigentümern/Vermietern zu klären.

 

1.4. Sämtliche in der jeweiligen Objektbeschreibung angegebenen (obligatorischen) Zusatzleistungen, wie z.B. die Nachreinigung des gemieteten Ferienobjektes, werden von FEWO Agentur gleichfalls nur vermittelt und im Namen der Eigentümer/Vermieter angeboten. Auch hier sind die Eigentümer/Vermieter nur außerhalb des gerichtlichen Bereichs durch FEWO Agentur vertreten.

 

1.5. Dies gilt nicht für Leistungen, deren Inanspruchnahme in der Objektbeschreibung freigestellt wird oder die vertraglich nicht vorgesehen sind. Hier, wie beispielsweise bei der Stellung/Versorgung mit Bettwäsche, Hand-, Dusch- oder Geschirrtüchern etc. (Wäscheservice), der Stellung ergänzender Einrichtungsgegenstände, wie Zustell- und Reisebetten oder Hochstühlen etc., oder dem Fahrrad- und Gokart- Verleih kommt ein Vertrag unmittelbar zwischen dem Gast/Kunden und FEWO Agentur zustande.

 

1.6. Sämtliche Ansprüche der Eigentümer/Vermieter gegen den Kunden aus diesen AGB sowie dem Vertrag stehen ausschließlich im außergerichtlichen Bereich aufgrund Bevollmächtigung durch den jeweiligen Eigentümer/Vermieter FEWO Agentur zu. Der Kunde akzeptiert diese Vollmacht mit der Aufnahme der Geschäftsbeziehungen zu FEWO Agentur.

 

1.7. Als Objektbeschreibungen im Sinne dieser AGB gelten die Informationen, die durch FEWO Agentur entweder auf den Internetseiten unter www.fewoagentur-hohwacht.de oder in - durch FEWO Agentur bzw. dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter herausgegebenen - Werbemedien veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie, dass es durch ergänzende oder neue Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bzw. Renovierungen zu Veränderungen in den Ferienobjekten kommen kann. Die veröffentlichten Wohnungsgrundrisse dienen lediglich der Information/ Orientierung und sind nicht maßhaltig.

 

  1. Vertragsabschluss und Buchungsablauf

 

2.1. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Eigentümer/Vermieter des Objekts, vertreten durch FEWO Agentur, den Abschluss eines Vertrages für eine genau zu bestimmende Zeit aufgrund der Objektbeschreibung und etwaiger ergänzender vertraglicher Zusatzleistungen auf der Grundlage dieser AGB an. Die Buchung kann schriftlich (Brief / Fax / E-Mail) oder mündlich, auch telefonisch vorgenommen werden. Zum Wirksamwerden der Buchung bedarf es generell der schriftlichen Bestätigung durch FEWO Agentur, mit Eingang der Anzahlung auf unser Konto erkennt der Kunde die Buchungsbestätigung und die AGB an, der Vertrag kommt zum Abschluss auch ohne Unterschrift. Es sei denn, es liegt ein Fall nach Punkt 2.5. vor.

 

2.2. Der Vertrag kommt demnach erst mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung (Brief, Fax oder E-Mail) durch FEWO Agentur beim Kunden zustande, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall gemäß § 2.5. vor.

 

2.3. FEWO Agentur fordert den Kunden unter Beifügung dieser AGB in jeder schriftlichen Bestätigung zur Zahlung gemäß der in § 3 dieser AGB ausgeführten Zahlungsbedingungen auf. Mit Zusendung der Rückantwort, spätestens jedoch mit der ersten Zahlung akzeptiert der Kunde diese AGB und die Buchung.

 

2.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so ist darin ein neues Angebot des Eigentümers/Vermieters, vertreten durch FEWO Agentur, zu sehen. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde diesem zustimmt. Die Zustimmung kann dabei durch ausdrückliche schriftliche oder andere, nachweisbare schlüssige Erklärung erfolgen, wie z.B. der Zahlung einer Teil- oder der Gesamtmiete, einer schriftlichen Übermittlung der Rückantwort oder dem Antritt der Reise. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir, die den Buchungsunterlagen beiliegende und entsprechend zu ergänzende Rückbestätigung umgehend per Fax , E-Mail oder Post zurückzusenden

 

2.5. Sollte in Ausnahmefällen, z.B. wegen der Kürze der Buchungsfrist und fehlender technischer Möglichkeiten (kein E-Mail / Fax), eine schriftliche Bestätigung nicht (mehr) möglich sein, so gilt der Vertrag mit der mündlichen Zusage durch FEWO Agentur und der Bereitstellung des Objektes als geschlossen.

 

2.6. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus den Objektbeschreibungen gemäß Punkten 1.6. und 1.7. dieser AGB, sowie aus den dazu eventuell ergänzend getroffenen vertraglichen Absprachen jeweils für den vereinbarten Vertragszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung gemäß den Regelungen dieses Absatzes. Andere Prospektangaben sind nicht maßgeblich.

 

2.7. Sämtliche Nebenabreden, die über die Objektbeschreibungen hinausgehen, sind von FEWO Agentur schriftlich zu bestätigen.

 

2.8. Die Ferienobjekte stehen Ihnen am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zur Verfügung.

 

2.9. Die ortsübliche Kurtaxe ist in den Preisen nicht inbegriffen.

 

      3. Zahlungsbedingungen, Rücktritt bei Nichtzahlung, Bestätigung

 

3.1. FEWO Agentur ist hinsichtlich der Anzahlungen, sämtlicher sonstiger Zahlungsverpflichtungen aus den jeweils gebuchten Verträgen, wie auch bezüglich eventueller Rücktrittkosten Inkassobevollmächtigter der jeweiligen Eigentümer und/oder Vermieter.

 

3.2. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung von FEWO Agentur wird für den Kunden eine Anzahlung von zumindest 20% des Mietpreises an den jeweiligen Eigentümer/Vermieter zu Händen von FEWO Agentur sofort fällig (zur Ausnahme bei kurzfristigen Buchungen vgl. 3.4.).

 

3.3. Die Restzahlung ist, ausgenommen kurzfristige Buchungen, spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

 

3.4. Bei kurzfristigen Buchungen, ab 40 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Vertragspreis sofort mit Erhalt der Bestätigung fällig und durch Lastschriftauftrag, Banküberweisung oder Barzahlung sicherzustellen,

 

3.5. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung (bzw. der Gesamtzahlungsbetrag bei kurzfristiger Anreise) nicht rechtzeitig ein oder wird die Lastschrift nicht eingelöst oder zurück gebucht, wird dem Kunden schriftlich eine weitere Frist zur Zahlung von 4 Tagen, längstens bis zwei Tage vor Reisebeginn gesetzt. Wird auch nach dieser Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die FEWO Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt FEWO Agentur die aus § 6.3. ersichtlichen Rücktrittkosten (Stornogebühren). Der Rücktritt kann per Post, Fax oder E-Mail, oder, sollte dies bei kurzfristigen Buchungen nicht möglich sein, auch mündlich erklärt werden.

 

3.6. Sollte die (Buchungs-)Bestätigung dem Kunden im Regelfall wider Erwarten nicht innerhalb von 14 Tagen nach Buchung zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit der FEWO Agentur in Verbindung zu setzen. Gleiches gilt entsprechend bei kurzfristigen Buchungen

 

      4. Leistungs- und Preisänderung

 

4.1. FEWO Agentur ist berechtigt, aus objektiv notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt

 

4.2. Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde durch einen anderen geeigneten Wohnungsmieter ersetzen lassen. Dazu hat der Kunde FEWO Agentur diejenige/n Person/en zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten, wobei diese Person/en den Eintritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten zu bestätigen hat/haben. FEWO Agentur erhebt für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt von 40,00 EUR pro Ferienwohnung bzw. -haus. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Kunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.

 

      5. Rücktritt seitens FEWO Agentur

 

5.1. FEWO Agentur ist gemäß Abs 3.5. dieser AGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

 

5.2. FEWO Agentur ist weiter berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn entweder der Kunde sich so vertragswidrig verhält, dass es FEWO Agentur nicht zumutbar ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz Dritter gerechtfertigt ist.

 

      6. Rücktritt seitens des Gastes bzw. Kunde / Reiserücktrittversicherung

 

6.1. Der Gast/Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen oder Missbrauch ist der Rücktritt unter Angabe der genauen Reise- und Objektdaten schriftlich (Post / Fax / E-Mail) zu erklären und FEWO Agentur zuzustellen (in den unter § 2.5. bestimmten Ausnahmefällen nach der Rücktritt auch mündlich erfolgen).

 

6.2. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei FEWO Agentur wirksam. Der Mieter ist dabei verpflichtet, eine bereits ausgehändigte Bestätigung zurückzureichen.

 

6.3. FEWO Agentur ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Wohnung gewöhnlich möglichen Erwerbs zu verlangen. FEWO Agentur ist zudem berechtigt, eine Rücktrittpauschale geltend zu machen, die (soweit vom Reisenden kein Ersatzmieter gestellt wird – vgl. § 4.2.) pro Objekt in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird :

 

bei einem Rücktritt vor Mietbeginn 40,00 EUR Stornogebühr

zusätzlich sind bei späterem Rücktritt zu zahlen :

vom 90. bis 61. Tag vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises

vom 60. bis 31. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises

vom 30. bis 08. Tag vor Mietbeginn 90% des Gesamtpreises

ab dem 07. Tag vor Mietbeginn 100% des Gesamtpreises

 

Kosten, wie z.B. Telefon- oder Bearbeitungskosten, sowie eine eventuell über FEWO Agentur an einen Reiserücktrittversicherer gezahlte Versicherungsprämie, können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von FEWO Agentur geforderte Pauschale.

 

6.4. Sollten die FEWO Agentur durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter § 6.3. angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag vom Kunden geschuldet.

 

6.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird dringend empfohlen.

 

      7. Aufhebung des Vertrages wegen Außergewöhnlicher Umstände

 

7.1. Wird die Erfüllung des Vertrages nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch Überflutungen, Sturmfluten, Brand oder ähnliche Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis abzüglich der Stornogebühr (6.3) unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann FEWO Agentur ein Entgelt verlangen.

 

7.2. Ergeben sich die unter § 7.1. genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall sind beide Parteien verpflichtet, die zur maximalen Schadensminderung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt oder einverständlich aufgehoben, hat FEWO Agentur lediglich einen Entschädigungsanspruch auf die bis dahin erbrachten oder von FEWO Agentur noch zu erbringenden Leistungen.

 

      8. Gewährleistung

 

8.1. FEWO Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Mängel an der Mietsache oder wesentliche Abweichungen der Mietsache vom Angebot unverzüglich (innerhalb von 24 Std. nach Bezug des Ferienobjekts) anzuzeigen und schriftlich festzuhalten sind (Gegenzeichnung durch einen bevollmächtigten Mitarbeiter von FEWO Agentur). Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag.

 

8.2. Dem Eigentümer/Vermieter bzw. der durch ihn bevollmächtigten FEWO Agentur ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich ein festgestellter, wesentlicher Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist FEWO Agentur berechtigt, dem Kunden/Mieter einen Preisnachlass anzubieten oder ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber FEWO Agentur bleiben immer in der Höhe auf den maximal dreifachen Mietpreis beschränkt ( gem. § 651 h BGB ).

 

8.3. Sämtliche Ansprüche gegenüber dem Eigentümer/Vermieter aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Gast/Kunde gegenüber FEWO Agentur als Bevollmächtigtem des Eigentümers/Vermieters innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag schriftlich geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieben ist. Ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren sämtliche Ansprüche in einem Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem FEWO Agentur die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

      9. Haftung

 

9.1. FEWO Agentur haftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.

9.2. FEWO Agentur haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Sach- oder Personenschäden, die der Mieter, dessen Kinder oder Haustiere durch Benutzung der Mietsache erleiden oder verursachen. FEWO Agentur haftet ebenfalls nicht für die Folgen von Naturereignissen und höherer Gewalt (vgl. auch § 7.1. und 7.2.).

 

9.3. Für die Benutzung von Extras außerhalb der Wohnung – wie Aufzug, Schwimmbad, öffentliche Liegeterrasse etc. – kann keine Gewähr übernommen werden. Das Nicht-funktionieren oder die Nichtbenutzung dieser Extras berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen oder Minderung des Mietpreises, es sei denn, bestimmte Extras wurden als Sonderleistung vertraglich und in schriftlicher Form festgelegt bzw. zugesagt.

 

 

      10. Mietverhältnis / Pflichten und Haftung des Mieters / Hinweise zu Aufenthalt

 

10.1. Die Kunden sind verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, nur im vertraglichen Umfang und unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Hausordnung zu nutzen. Ebenfalls darf die angemeldete Personenzahl nicht überschritten werden (in diesem Sinne gelten auch Kleinkinder als Personen, wobei hier in beschränktem Maße Überschreitungen möglich, allerdings mit FEWO Agentur abzustimmen sind). Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam (Eltern/Tierhalter haften für ihre Kinder bzw. Haustiere). Bei Verstoß ist FEWO Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Räumung des Mietobjektes zu verlangen, ohne dass hierdurch eine Erstattungspflichtig gegenüber dem Kunden/Gast entsteht. Der Kunde/Mieter erkennt ausdrücklich an, dass die in den jeweiligen Ferienobjekten aushängenden oder ausliegenden Hausordnungen ergänzender Bestandteil der vorstehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

 

10.2. Der in der Objektbeschreibung ausgewiesene Preis beinhaltet sämtliche (obligatorischen) Nebenleistungen, wie Heizung, Gas, Strom, Wasser, etc.. Dies gilt genauso für abweichend dazu vereinbarte Sonderpreise. Leistungen, deren Inanspruchnahme dem Kunden freigestellt sind (z.B. Wäscheservice, Kinderbetten und -stühle, Fahrradverleih - vgl. hierzu auch § 1.5. und 10.4.), sind hier - ebenso wie die ortsübliche Kurtaxe - nicht enthalten. Zu diesen zusätzlichen Leistungen hat sich der Kunde in seinem Buchungsschreiben bzw. in der den Buchungsunterlagen beiliegenden Rückantwort zu erklären. Will er diese Leistungen in Anspruch nehmen, verpflichtet sich FEWO Agentur, diese zu den in der Objektbeschreibung ausgewiesenen Preisen zu erbringen. Die Kosten für zusätzliche Leistungen (z.B. Wäschepakete, Gepäcktransfer, Fahrrad ausleihe etc.) sind bei Anreise anlässlich der Schlüsselübergabe an FEWO Agentur zu begleichen. Die obligatorische Nachreinigung wird im Auftrag der jeweiligen Eigentümers durch FEWO Agentur durchgeführt, kann also nicht durch den Feriengast in Eigenleistung vorgenommen werden.

 

10.3. Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, eventuell verursachte Schäden FEWO Agentur sofort zu melden. Bei verspäteter Mitteilung ist FEWO Agentur berechtigt, Folgeschäden geltend zu machen. Insbesondere haftet der Kunde/Mieter für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so können sich die Kosten entsprechend erhöhen.

 

10.4. Sofern nicht anders angegeben, sind die Ferienwohnungen grundsätzlich nicht mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. FEWO Agentur bietet jedoch auf Wunsch einen Wäscheservice (Bettwäsche, Hand-, Dusch- und Geschirrtücher etc.) und zusätzliche Einrichtungsgegenstände (z.B. Kinderbetten und –Stühle) an.

 

10.5. An - und Abreise: Das gebuchte Ferienobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen. Bei Abreise ist die Mietsache ordnungsgemäß und besenrein an FEWO Agentur zu übergeben. Abziehen der Bettwäsche, Entleeren von Mülleimer und Papierkörben, Reinigung von Kleininventar, Geschirr und Verräumen desselben in die hierfür vorgesehenen Schränke.

 

10.6. Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist nur dann gestattet, wenn dies laut der jeweiligen Objektbeschreibung grundsätzlich möglich ist und bei Buchung vereinbart (auf Anfrage), sowie ausdrücklich in der Buchungsbestätigung vermerkt wird. Der Gast ist verpflichtet, das Mitbringen von Haustieren FEWO Agentur mitzuteilen.

 

      11. Preisänderungen

 

11.1. FEWO Agentur ist zu Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss nur berechtigt, wenn diese aufgrund behördlicher Anordnung, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe oder Änderungen des MwSt.–Satzes notwendig werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn bei dem Buchungsvorgang versehentlich falsche bzw. zu niedrige Mietpreise mitgeteilt wurden (vgl. auch § 12.1.).

 

11.2. Bei Preiserhöhungen steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhung bei FEWO Agentur per Einschreiben geltend gemacht werden. Im Falle des Rücktritts wegen Preiserhöhung fällt keine Storno Gebühr an.

 

      12. Allgemeine Bedingungen / Schlussbestimmungen

 

12.1. Die Angebote von FEWO Agentur werden sorgfältig zusammengestellt. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben. Für alle über die eigentliche Vermittlung hinausgehenden Auskünfte und Beschreibungen kann keine Gewähr übernommen werden. Alle Daten und vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen) und beziehen sich jeweils auf den Sachstand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Nachträglich eintretende Veränderungen, die von FEWO Agentur nicht zu vertreten sind, begründen keine Ansprüche.

 

12.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine einzelne unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglich gewünschten wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.

 

12.3. Der Gast kann FEWO Agentur nur an deren Sitz verklagen, Gerichtsstand ist Plön.

 

12.4. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter und der von diesem bevollmächtigten FEWO Agentur und Kunden/Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

12.5. Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Mieter kann Rechte gegenüber den jeweiligen Eigentümern/Vermietern aus einem von FEWO Agentur bestätigten Mietvertrag erst dann herleiten, wenn die vertraglich fälligen Zahlungen geleistet und auf einem der von FEWO Agentur geführten Konten eingegangen sind.