FEWO Agentur - Hohwacht / Stand 01.04.2014
Sehr geehrter Feriengast und Kunde,
auch bei der Vermittlung/Reservierung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses bilden rechtliche Bestimmungen die Grundlage eines durch Buchung
entstehenden Vertragsverhältnisses zwischen dem jeweiligen Eigentümer/der Eigentümergemeinschaft /Vermieter, in deren Auftrag die vermittelnde Agentur handelt,
und Ihnen als Feriengast. Wir bitten Sie daher, die nachstehenden Vermittlungsbedingungen zu beachten, die im Falle eines Buchungsauftrages Inhalt eines
Vertrages zwischen Ihnen und dem jeweiligen Wohnungseigentümer, in dessen Namen und mit dessen Vollmacht die
FEWO Agentur – Hohwacht . (Inh. Angela Hasenberg – Wegner / Am Buchholz 24 a / 24321 Hohwacht )
Ferienobjekte anbietet, werden.
1.1.FEWOAgenturbietet die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen zwischen den Eigentümern der angebotenen Ferienobjekte
( Ferienwohnungen und/oder – Häuser ) auf der einen Seite und dem Gast und/oder Kunden auf der anderen Seite, an. FEWO Agentur hat daher lediglich die
Stellung eines Vermittlers für das Zustandekommen von gemischten Verträgen ( Mietvertrag / Dienstvertrag ) für die Dauer einer in den jeweiligen Verträgen
genau bestimmten Zeit zur Nutzung der Objekte ausschließlich zu Zwecken einer Ferienunterkunft. Soweit bei den Buchungen oder in den nachfolgenden
Bestimmungen Regelungen zu Ihrem Aufenthalt in den Ferienobjekten und diesbezügliche Rechte und Pflichten enthalten sind, werden diese Vereinbarungen durch
FEWOAgenturals Vertreter im Namen und in Vollmacht des jeweiligen Eigentümers bzw. Vermieters getroffen.
1.2.Die RechteundPflichten von FEWOAgentur für diese Vermittlungsleistungen ergeben sich aus den hier vorliegenden AGB, etwaigen ergänzenden
vertraglichen Vereinbarungen, sowie weiterhin ergänzend aus den §§ 675, 631 ff. BGB ( Vorschriften über die entgeltliche
Geschäftsbesorgung ).
1.3.Für den Gast/Kunden ergeben sich aus den über FEWOAgentur vermittelten Geschäften vertragliche RechteundPflichten ausschließlich
gegenüber den Eigentümern/Vermietern als Vertragspartnern nach diesen AGB, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen und
den gesetzlichen Bestimmungen des Miet-/ Dienstvertrags-und sonstigen Rechts ( ausgenommen hiervon sind freigestellte Leistungen,
wie z.B. der Wäscheservice oder Radverleih – vgl. hierzu auch 1.5. ). Außerhalb des gerichtlichen Bereichs sind die Eigentümer/Vermieter
dabei generell durch FEWOAgenturvertreten. Sämtliche gerichtliche Ansprüche sind ausschließlich zwischen dem Gast/Kunden und den
jeweiligen Eigentümern/Vermietern zu klären.
1.4.Sämtliche in der jeweiligen Objektbeschreibung angegebenen ( obligatorischen ) Zusatzleistungen, wie z.B. die Nachreinigung des gemieteten
Ferienobjektes, werden von FEWOAgentur gleichfalls nur vermittelt und im Namen der Eigentümer/Vermieter angeboten. Auch hier
sind die Eigentümer/Vermieter nur außerhalb des gerichtlichen Bereichs durch FEWOAgenturvertreten.
1.5.Dies gilt nicht für Leistungen, deren Inanspruchnahme in der Objektbeschreibung freigestellt wird oder die vertraglich nicht vorgesehen
sind. Hier, wie beispielsweise bei der Stellung/Versorgung mit Bettwäsche, Hand-, Dusch-oder Geschirrtüchern etc. ( Wäscheservice ),
der Stellung ergänzender Einrichtungsgegenstände, wie Zustell-und Reisebetten oder Hochstühlen etc., oder dem Fahrrad-und Gokart-
Verleih kommt ein Vertrag unmittelbar zwischen dem Gast/Kunden und FEWOAgenturzustande.
1.6.Sämtliche Ansprüche der Eigentümer/Vermieter gegen den Kunden aus diesen AGB sowie aus Vertrag stehen ausschließlich im außergerichtlichen
Bereich aufgrund Bevollmächtigung durch den jeweiligen Eigentümer/Vermieter FEWOAgentur zu. Der Kunde akzeptiert diese
Vollmacht mit der Aufnahme der Geschäftsbeziehungen zu FEWOAgentur.
1.7.Als Objektbeschreibungen im Sinne dieser AGB gelten die Informationen, die durch FEWOAgentur entweder auf den Internetseiten unter
www.fewoagentur-hohwacht.de oder in -durch FEWOAgentur bzw. dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter herausgegebenen -Werbemedien veröffentlicht
werden. Bitte beachten Sie, dass es durch ergänzende oder neue Einrichtungs-und Ausstattungsgegenstände bzw. Renovierungen
zu Veränderungen in den Ferienobjekten kommen kann. Die veröffentlichten Wohnungsgrundrisse dienen lediglich der Information/
Orientierung und sind nicht maßhaltig.
2.1.Mit der Buchung bietet der Kunde dem Eigentümer/Vermieter des Objekts, vertreten durch FEWOAgentur, den Abschluss eines Vertrages
für eine genau zu bestimmende Zeit aufgrund der Objektbeschreibung und etwaiger ergänzender vertraglicher Zusatzleistungen auf der
Grundlage dieser AGB an. Die Buchung kann schriftlich ( Brief / Fax / e-Mail ) oder mündlich, auch telefonisch vorgenommen werden.
Zum Wirksamwerden der Buchung bedarf es generell der schriftlichen Bestätigung durch FEWOAgentur, mit Eingang der Anzahlung auf unser Konto erkennt
der Kunde die Buchungsbestätigung und die AGB an der Vertrag kommt zum Abschluss auch ohne Unterschrift. Es sei denn, es liegt ein Fall nach
Punkt 2.5. vor.
2.2.Der Vertrag kommt demnach erst mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung ( Brief, Fax oder e-Mail ) durch FEWOAgentur beim Kunden
zustande, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall gemäß § 2.5. vor.
2.3.FEWOAgentur fordert den Kunden unter Beifügung dieser AGB in jeder schriftlichen Bestätigung zur Zahlung gemäß der in § 3 dieser AGB
ausgeführten Zahlungsbedingungen auf. Mit Zusendung der Rückantwort, spätestens jedoch mit der ersten Zahlung akzeptiert der Kunde
diese AGB und die Buchung.
2.4.Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so ist darin ein neues Angebot des Eigentümers/Vermieters, vertreten durch
FEWOAgentur,zu sehen. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde diesem zustimmt.
Die Zustimmung kann dabei durch ausdrückliche schriftliche oder andere, nachweisbare schlüssige Erklärung erfolgen, wie z.B. der Zahlung
einer Teil-oder der Gesamtmiete, einer schriftlichen Übermittlung der Rückantwort oder dem Antritt der Reise. Um Missverständnisse
zu vermeiden, empfehlen wir, die den Buchungsunterlagen beiliegende und entsprechend zu ergänzende Rückbestätigungumgehend
per Fax oder Post zurückzusenden.
2.5.Sollte inAusnahmefällen, z.B. wegen der Kürze der Buchungsfrist und fehlender technischer Möglichkeiten ( kein e-Mail / Fax ), eine
schriftliche Bestätigung nicht ( mehr ) möglich sein, so gilt der Vertrag mit der mündlichen Zusage durch FEWOAgentur und der Bereitstellung
des Objektes als geschlossen.
2.6.Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus den Objektbeschreibungen gemäß Punkten 1.6. und 1.7. dieser AGB,
sowie aus den dazu eventuell ergänzend getroffenen vertraglichen Absprachen jeweils für den vereinbarten Vertragszeitraum, sowie aus
den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung gemäß den Regelungen dieses Absatzes. Andere Prospekt angaben sind nicht
maßgeblich.
2.7.Sämtliche Nebenabreden, die über die Objektbeschreibungen hinausgehen, sind von FEWOAgentur schriftlich zu bestätigen.
2.8.Die Ferienobjekte stehen Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zur Verfügung.
2.9.Die ortsübliche Kurtaxe ist in den Preisen nicht inbegriffen.
3 Zahlungsbedingungen, Rücktritt bei Nichtzahlung, Bestätigung
3.1.FEWOAgenturist hinsichtlich der Anzahlungen, sämtlicher sonstiger Zahlungsverpflichtungen aus den jeweils gebuchten Verträgen, wie
auch bezüglich eventueller Rücktrittkosten Inkassobevollmächtigter der jeweiligen Eigentümer und/oder Vermieter.
3.2.Mit Erhalt der Buchungsbestätigung von FEWOAgentur wird für den Kunden eine Anzahlung von zumindest 20% des Mietpreises an den
jeweiligen Eigentümer/Vermieter zu Händen von FEWOAgentur sofort fällig ( zur Ausnahme bei kurzfristigen Buchungen vgl. 3.4. ).
3.3.Die Restzahlung ist, ausgenommen kurzfristige Buchungen, spätestens 20 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
3.4.Bei kurzfristigen Buchungen, ab 40 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Vertragspreis sofort mit Erhalt der Bestätigung fällig und durch
Lastschriftauftrag, Banküberweisung oder Barzahlung sicherzustellen
3.5.Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung ( bzw. der Gesamtzahlungsbetrag bei kurzfristiger Anreise ) nicht rechtzeitig ein oder
wird die Lastschrift nicht eingelöst oder zurück gebucht, wird dem Kunden schriftlich eine weitere Frist zur Zahlung von 7 Tagen, längstens
bis zwei Tage vor Reisebeginn gesetzt. Wird auch nach dieser Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die FEWOAgentur
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt FEWOAgentur die aus § 5.3. ersichtlichen Rücktrittkosten ( Stornogebühren ).
Der Rücktritt kann per Post, Fax oder e-Mail, oder, sollte dies bei kurzfristigen Buchungen nicht möglich sein, auch mündlich erklärt wer
den.
3.6.Sollte die (Buchungs-)Bestätigung dem Kunden im Regelfall wieder Erwarten nicht innerhalb von 14 Tagen nach Buchung zugegangen
sein, hat sich dieser unverzüglich mit der FEWOAgentur in Verbindung zu setzen. Gleiches gilt entsprechend bei kurzfristigen Buchungen
4.1.FEWOAgentur ist berechtigt, aus objektiv notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen
wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ eine kostenloseUmbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht
des Mieters bleibt unberührt
4.2.Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde durch einen anderen geeigneten Wohnungsmieter ersetzen lassen. Dazu hat der Kunde
FEWOAgentur diejenige/n Person/en zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten, wobei diese Person/en den Eintritt in die
vertraglichen Rechte und Pflichten zu bestätigen hat/haben. FEWOAgentur erhebt für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt
von 40,00 EUR pro Ferienwohnung bzw. -haus. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs-und Preisänderungen
bleibt dem Kunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.
5.1.FEWOAgenturist gemäß Abs 3.5. dieser AGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommen.
5.2.FEWOAgenturist weiter berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn entweder der Kunde sich so vertragswidrig
verhält, dass es FEWOAgentur nicht zumutbar ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz Dritter
gerechtfertigt ist.
6 Rücktritt seitens des Gastes bzw. Kunde / Reiserücktrittversicherung
6.1.Der Gast/Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen oder Missbrauch ist
der Rücktritt unter Angabe der genauen Reise-und Objektdaten schriftlich ( Post / Fax / e-Mail ) zu erklären und FEWOAgentur zuzustellen
( in den unter § 2.5. bestimmten Ausnahmefällen nach der Rücktritt auch mündlich erfolgen ).
6.2.Der Rücktritt wird mit dem Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei FEWOAgentur wirksam. Der Mieter ist dabei verpflichtet, eine
bereits ausgehändigte Bestätigung zurückzureichen.
6.3.FEWOAgenturist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des
durch die anderweitige Verwendung der Wohnung gewöhnlich möglichen Erwerbs zu verlangen. FEWOAgenturist zudem berechtigt, eine
Rücktrittpauschale geltend zu machen, die ( soweit vom Reisenden kein Ersatzmieter gestellt wird – vgl. § 4.2. ) pro Objekt in Prozent
des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird :
bei einem Rücktrittbis 91Tage vor Mietbeginn 40,00EURStornogebühr
zusätzlich sind bei späterem Rücktritt zu zahlen :
vom 90. bis 61. Tagvor Mietbeginn 20%des Gesamtpreises
vom 60. bis 31. Tagvor Mietbeginn 50%des Gesamtpreises
vom 30. bis 08. Tagvor Mietbeginn 90%des Gesamtpreises
abdem 07.Tag vorMietbeginn100%des Gesamtpreises
Kosten, wie z.B. Telefon-oder Bearbeitungskosten, sowie eine eventuell über FEWOAgentur an einen Reiserücktrittversicherer gezahlte
Versicherungsprämie, können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis
zu erbringen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von FEWOAgentur geforderte Pauschale.
6.4.Sollten die FEWOAgenturdurch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter § 5.3. angegebenen Pauschalbeträge, so wird
dieser höhere Betrag vom Kunden geschuldet.
6.5.DerAbschlusseiner Reiserücktrittversicherung wirddringend empfohlen. Zusammen mit der Buchungsbestätigung wird ein Formular
der Europäischen Reiseversicherung AG übersandt, mit der eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann..
7 Aufhebung des Vertrages wegen Außergewöhnlicher Umstände
7.1.Wird die Erfüllung des Vertrages nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch Überflutungen, Sturmfluten, Brand oder
ähnliche Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, können beide Vertragsteile
den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein
weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann FEWOAgentur ein Entgelt verlangen.
7.2.Ergeben sich die unter § 7.1. genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
In diesem Fall sind beide Parteien verpflichtet, die zur maximalen Schadensminderung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Wird der
Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt oder einverständlich aufgehoben, hat FEWOAgentur lediglich einen Entschädigungsanspruch
auf die bis dahin erbrachten oder von FEWOAgentur noch zu erbringenden Leistungen.
8.1.FEWOAgentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Mängel an der Mietsache oder wesentliche Abweichungen der Mietsache vom Angebot
unverzüglich( innerhalb von 24 Std. nach Bezug des Ferienobjekts ) anzuzeigen und schriftlich festzuhalten sind ( Gegenzeichnung
durch einen bevollmächtigten Mitarbeiter von FEWOAgentur ). Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden
aus dem Vermittlungsvertrag.
8.2.Dem Eigentümer/Vermieter bzw. der durch ihn bevollmächtigten FEWOAgentur ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren.
Lässt sich ein festgestellter, wesentlicher Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist FEWOAgentur berechtigt, dem
Kunden/Mieter einen Preisnachlass anzubieten oder ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Eventuelle Schadenersatzforderungen
gegenüber FEWOAgentur bleiben immer in der Höhe auf den maximal dreifachen Mietpreis beschränkt ( gem. § 651 h BGB ).
8.3.SämtlicheAnsprüchegegenüberdemEigentümer/Vermieter aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der
Gast/Kunde gegenüber FEWOAgentur als Bevollmächtigtem des Eigentümers/Vermieters innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich
vereinbarten letzten Aufenthaltstag schriftlich geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn
die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieben ist. Ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren sämtliche
Ansprüche in einem Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende.Hat der Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem FEWOAgentur die Ansprüche schriftlich zurückweist.
9.1.FEWOAgenturhaftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
9.2.FEWOAgentur haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Sach-oder Personenschäden, die der Mieter,
dessen Kinder oder Haustiere durch Benutzung der Mietsache erleiden oder verursachen. FEWOAgentur haftet ebenfalls nicht für die
Folgen von Naturereignissen und höherer Gewalt ( vgl. auch § 7.1. und 7.2. ).
9.3.Für die Benutzung von Extras außerhalb der Wohnung – wie Aufzug, Schwimmbad, öffentliche Liegeterrasse etc. – kann keine Gewähr
übernommen werden. Das Nicht-funktionieren oder die Nichtbenutzung dieser Extras berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen oder
Minderung des Mietpreises, es sei denn, bestimmte Extras wurden als Sonderleistung vertraglich und in schriftlicher Form festgelegt bzw.
zugesagt.
10.1. DieKundensindverpflichtet,das Mietobjektpfleglichzubehandeln,nurimvertraglichenUmfangundunterBerücksichtigung
derjeweils gültigenHausordnungzunutzen.Ebenfalls darf die angemeldete Personenzahl nicht überschritten werden ( in diesem
Sinne gelten auch Kleinkinder als Personen, wobei hier in beschränktem Maße Überschreitungen möglich, allerdings mit FEWOAgentur
abzustimmen sind ). Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam ( Eltern/Tierhalter haften für
ihre Kinder bzw. Haustiere ). Bei Verstoß ist FEWO Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Räumung des Mietobjektes
zu verlangen, ohne dass hierdurch eine Erstattungspflichtig gegenüber dem Kunden/Gast entsteht. Der Kunde/Mieter erkennt ausdrücklich
an, dass die in den jeweiligen Ferienobjekten aushängenden oder ausliegenden Hausordnungen ergänzender Bestandteil der vorstehen
den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
10.2. Der in der Objektbeschreibung ausgewiesene Preis beinhaltet sämtliche ( obligatorischen ) Nebenleistungen, wie Heizung, Gas, Strom,
Wasser, etc.. Dies gilt genauso für abweichend dazu vereinbarte Sonderpreise. Leistungen, deren Inanspruchnahme dem
Kunden freigestellt sind ( z.B. Wäscheservice, Kinderbetten und -stühle, Fahrradverleih -vgl. hierzu auch § 1.5. und 10.4. ), sind hier ebenso
wie die Ortsübliche Kurtaxe -nicht enthalten. Zu diesen zusätzlichen Leistungen hat sich der Kunde in seinem Buchungsschreiben
bzw. in der den Buchungsunterlagen beiliegenden Rückantwort zu erklären. Will er diese Leistungen in Anspruch nehmen, verpflichtet sich
FEWO Agentur, diese zu den in der Objektbeschreibung ausgewiesenen Preisen zu erbringen. Die Kosten für zusätzliche Leistungen ( z.B.
Wäschepakete, Gepäcktransfer, Fahrrad ausleihe etc. ) sindbeiAnreise anlässlich der Schlüsselübergabe an FEWOAgentur zu
begleichen. Die obligatorische Nachreinigung wird im Auftrag der jeweiligen Eigentümers durch FEWOAgentur durchgeführt, kann also nicht
durch den Feriengast in Eigenleistung vorgenommen werden.
10.3. Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, eventuell verursachte Schäden FEWOAgentur sofort zu melden. Bei verspäteter Mitteilung ist FEWOAgentur
berechtigt, Folgeschäden geltend zu machen. Insbesondere haftet der Kunde/Mieter für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur
Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so können sich die Kosten entsprechend
erhöhen.
10.4. Sofern nicht anders angegeben, sind die Ferienwohnungen grundsätzlich mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. FEWOAgentur bietet jedoch auf
Wunsch einen Wäscheservice ( Bettwäsche, Hand-, Dusch-und Geschirrtücher etc. ) und zusätzliche Einrichtungsgegenstände
( z.B. Kinderbetten und –Stühle ) an.
10.5.An -undAbreise : Das gebuchte Ferienobjektkann amAnreisetagab16.00Uhrbezogen
werden undistamAbreisetagbis 10.00Uhr zuräumen. Bei Abreise ist die Mietsache ordnungsgemäß und besenrein an FEWOAgentur zu
übergeben .
Abziehen der Bettwäsche, Entleeren von Mülleimer und Papierkörben, Reinigung von Kleininventar, Geschirr und Verräumen desselben in
die hierfür vorgesehenen Schränke.
10.6. Haustiere : Das Mitbringen von Haustieren ist nur dann gestattet, wenn dies laut der jeweiligen Objektbeschreibung grundsätzlich möglich
ist und bei Buchung vereinbart ( auf Anfrage ), sowie ausdrücklich in der Buchungsbestätigung vermerkt wird. Der Gast ist verpflichtet,
das Mitbringen von Haustieren FEWOAgentur mitzuteilen.
11.1. FEWOAgentur ist zu Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss nur berechtigt, wenn diese aufgrund behördlicherAnordnung, Preiserhöhungen
der öffentlichen Versorgungsbetriebe oder Änderungen des MwSt.–Satzes notwendig werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn bei
dem Buchungsvorgang versehentlich falsche bzw. zu niedrige Mietpreise mitgeteilt wurden ( vgl. auch § 12.1.).
11.2. Bei Preiserhöhungen steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung
über Preiserhöhung bei FEWOAgentur per Einschreiben geltend gemacht werden. Im Falle des Rücktritts wegen Preiserhöhung fällt keine Storno Gebühr an.
12.1. Die Angebote von FEWOAgentur werden sorgfältig zusammengestellt. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben.
Für alle über die eigentliche Vermittlung hinausgehenden Auskünfte und Beschreibungen kann keine Gewähr übernommen werden. Alle
Daten und vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform ( mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen ) und beziehen sich
jeweils auf den Sachstand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Nachträglich eintretende Veränderungen, die von FEWOAgentur nicht zu vertreten
sind, begründen keine Ansprüche.
12.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine einzelne
unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglich gewünschten wirtschaftlichen Sinn am
nächsten kommt.
12.3. Der Gast kann FEWO Agentur nur an deren Sitz verklagen, Gerichtsstand ist Plön.
12.4.Auf das gesamte Rechts-und Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter und der von diesem bevollmächtigten
FEWO Agentur und Kunden/Gästen, die keinen allgemeinen Wohn-oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
12.5. Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Mieter kann Rechte gegenüber den
jeweiligen Eigentümern/Vermietern aus einem von FEWOAgentur bestätigten Mietvertrag erst dann herleiten, wenn die vertraglich fälligen
Zahlungen geleistet und auf einem der von FEWOAgentur geführten Konten eingegangen sind.